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Rundfunkbeitrag - Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

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Créée par Robert Splett

pour Robert Splett

Hallo liebe Mitstreiter, 

 

ich danke Euch ganz herzlich für diese großartige Unterstützung!

Über PayPal und Leetchi Aufrufe haben zahlreiche Unterstützer mehr als die benötigte Summe zusammengetragen, um dem Unrecht entgegenzutreten.

 

Unrecht:

Nichtinteressenten des ö.-r. Rundfunks dürfen nicht wie seine Interessenten finanziell behandelt werden (Verstoß gegen die Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Ein Sondervorteil erfordert per Definition eine Abgrenzbarkeit der Bebeitragten. Die aktuelle Belastung der Allgemeinheit löst den abzugeltenden Sondervorteil und damit die Beitragsgrundlage in Luft auf.

 

Es stehen insgesamt 6430 € (Stand 24.11.2018, 10:30) für die EGMR Beschwerde zur Verfügung. Der Transfer der Mittel findet in Kürze statt. Viele von Euch haben auch eine mutmachende Botschaft als Kommentar hinterlassen. Auch dafür gebührt Euch mein Dank.

 

Ich kann nun gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt Herrn Bölck die nächsten Schritte angehen. Sobald die Beschwerde eingereicht ist oder es etwas Neues zu berichten gibt, versorge ich Euch mit weiteren Informationen über den Fortgang im Forum:

 

Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29234.msg 

 

Herzliche Grüße

Robert Splett 

 

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Rundfunkbeitrag - Lebenslanger Zwang - Nein Danke!

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Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

 

 

Liebe Freunde der Entscheidungsfreiheit,

 

Seid Ihr auch gegen den nutzungsunabhängigen, pauschalen und unsozialen "Rundfunkbeitrag" auf das Grundbedürfnis Wohnen? Dann seid Ihr hier genau richtig! 

 

Ich heiße Robert Splett und kämpfe seit 2013 juristisch gegen den "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen Form. Die damit privilegiert finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender als völlig austauschbare Medien-Quelle werden den Nicht-Interessenten ohne Ausstiegsmöglichkeit und gegen deren Willen finanziell aufgedrängt.

 

Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus über 150 Verfassungsbeschwerden vier ausgewählte Leitverfahren am 16.05.2018 verhandelt - darunter auch meine Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16 - und am 18.07.2018 das vielfach widersprüchliche (Bruder*-)Urteil in Sachen "Rundfunkbeitrag" gefällt:

 

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157)

 

*Hinweis:

Einer der beiden Brüder (Paul Kirchhof) war der aus Rundfunkgebühren bezahlte Gutachter für das "Rundfunkbeitrags-Modell" im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der andere war der vorsitzende Richter des verhandelnden Senats (Ferdinand Kirchhof). Ein Befangenheitsantrag der Beschwerdeführer wurde durch den Senat abgelehnt.

 

Ich informiere mich aus Zeitungen und Zeitschriften und nutze die öffentlich-rechtliche Medien-Quelle nicht. Sie ist für mich das Geld nicht wert (22 Mio. € "Rundfunkbeiträge" pro Tag), recht tendenziös, nicht kritisch genug, doppelzüngig, enthält eine Fülle von Weglassungen und unredlicher Umformulierungen. 

 

Wir können nach dem Urteil die Abos unserer Tageszeitungen und einige Zeitschriftenausgaben sowie Bücher und sonstige Medien von der Liste streichen, da uns die Mittel dafür durch den Zwangsbeitrag entzogen werden.

 

Dadurch werden wir alle an der freien Wahl unserer persönlichen Medien-Quellen finanziell gehindert (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK).

 

Umso wichtiger ist es jetzt, mit Eurer Unterstützung 

 

Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzulegen.

 

Dies ist die verbleibende Möglichkeit, gegen das Urteil des BVerfG wirksam vorzugehen, weil von diesem das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt wurde, indem das Urteil - offenkundig politisch motiviert - in sich widersprüchlich, willkürlich, offensichtlich unvernünftig und parteiisch ist.

 

Es geht um nichts weniger, als das BVerfG-Urteil aufgrund dieser Verfahrensfehler zu kippen bzw. neu aufzurollen.

 

Damit ich die Beschwerde mit meinem bisherigen Anwalt (RA Bölck) einlegen und durchfechten kann, werden samt Fachübersetzungen schätzungsweise 6.000 € benötigt. Über Leetchi, PapPal und Direkt-Überweisungen sind dank Eurer Hilfe insg. 6424 € bereits zusammen gekommen (Stand 23.11.2018, 22:00).

 

Bitte unterstützt daher diese Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einem finanziellen "Beitrag" Eurer Wahl.

 

Diese Spendenaktion ist auch gleichzeitig Eure persönliche Abstimmung zum jetzigen "Rundfunkbeitrag"!

 

Wenn einer gewinnt, gewinnen wir alle! 

 

Ich danke schon jetzt ganz herzlich für Euer Engagement.

 

Robert Splett

rb.egmr@g mail.com

(ausschließlich für Presseanfragen in dieser Angelegenheit)

 

 

 

Der Initiator ist weder einer Partei noch einer politischen Strömung zugehörig. Er dankt an dieser Stelle auch nochmals den Mitgliedern des rundfunkbeitragskritischen Forums gez-boykott sowie allen anderen Unterstützern für den bisherigen Rückhalt.

 

 

Mit nur einem Klick könnt Ihr Euch beteiligen

  • Bitte spendet einen symbolischen "Rundfunkbeitrag" in Höhe von 17,50 € (oder so viel Ihr möchtet)
  • Alle Bezahlungen sind sicher mit SofortÜberweisung, VISA, Mastercard oder Giropay
  • Warum Leetchi? Weil es übersichtlich, transparent und schnell ist

 

Falls nach dem Prozess etwas überbleiben sollte, geht das zu gleichen Teilen an:

 

 

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Wer es genauer wissen möchte

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1) Fehlende Akzeptanz

2) Einschränkung der Informations-/ Handlungsfreiheit

3) Beschwerde wegen Verletzung Art. 6 Abs. 1 EMRK "Recht auf ein faires Verfahren"

4) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen 

5) Weiterführende Informationen/ Links

 

1) Fehlende Akzeptanz

 

Im Gegensatz zum politisch erklärten Ziel einer "Akzeptanzsteigerung" liefern unabhängige Umfragen ein vollkommen gegenteiliges Bild. Der "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen unausweichlichen, pauschalen und damit auch unsozialen Form wird von der Mehrheit der Bevölkerung (> 80%) als ungerecht empfundenen:

 

- SWR Umfrage vom 04.02.2013

Handelsblatt, WELT, Focus, Stern, Bild, …

- YouGov

 

 

2) Einschränkung der Informations-/ Handlungsfreiheit

 

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich über die eigene und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweg und hat ein willkürliches politisches Urteil gesprochen.

 

Wir müssen aktuell eine Überversorgung mit ca. 90 öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernseh-Programmen bezahlen - auch wenn wir diese nicht nutzen wollen! 

 

Eine finanziell ungehinderte Unterrichtung aus anderen kostenpflichtigen Medien-Quellen sowie der faire wirtschaftliche und publizistische Wettbewerb mit diesen und auch mit nicht kostenpflichtigen Quellen sind so nicht möglich.

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird durch den unausweichlichen "Rundfunkbeitrag" auf das "Wohnen" und die "Betriebsstätten" mit jährlich über 8 Milliarden Euro einseitig gegenüber jeglichen anderen Medien-Anbietern einschl. der Presse bevorteilt.

 

Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert jedoch auch das Recht, Informationen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen. Finanzielles Aufdrängen völlig austauschbarer Angebote gegen den eigenen Willen ist damit mehr als fraglich. 

 

Die Entscheidung des BVerfG eröffnet nun dem Gesetzgeber die Gelegenheit, "Beiträge" für alles Mögliche zu erheben, völlig unabhängig vom Nutzungswillen der Zahlungspflichtigen. Finanzielles Aufdrängen gegen den eigenen Willen soll nach dieser BVerfG-Entscheidung ein erlaubtes Mittel sein, völlig austauschbare "Leistungen" an den Mann zu bringen und - zusätzlich zu den Steuern - durch unausweichliche "Beiträge" finanzieren zu lassen. 

 

Der Richter am Bundesverfassungsgericht Paulus hat in der Tat recht, man "kann" sich ein "Empfangsgerät beschaffen". Wenn jedoch allein schon diese Möglichkeit des sich-Beschaffen-Könnens (statt Nutzung) ausreicht, das Grundbedürfnis Wohnen mit einer Abgabe zu belegen, dann frage ich mich, was der Bürger sich alles noch beschaffen könnte, was zukünftig eine Abgabe auf das "Wohnen" auslösen könnte (z.B. Haustierbeitrag statt Hundesteuer, Theaterbeitrag, Nahverkehrsbeitrag, Zeitungsbeitrag für "öffentlich-rechtliche Zeitungen", Brötchenbeitrag für "öffentlich-rechtliche Bäckereien", usw.).

 

 

3) Beschwerde wegen Verletzung Art. 6 Abs. 1 EMRK "Recht auf ein faires Verfahren"

 

Der Art. 6 Abs. 1 EMRK "Recht auf ein faires Verfahren" hat dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen der Gerichte nicht willkürlich oder offensichtlich unvernünftig sind.

 

Das Urteil des BVerfG ist nicht nur willkürlich, sondern auch offensichtlich unvernünftig, weil die gesamte Rechtsprechung des BVerfG, die seit den 1950er Jahren entwickelt wurde, um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Beitrag zu definieren, nun beim "Rundfunk-Beitrag" auf einmal keine Bedeutung mehr haben soll. 

 

Diese Willkürlichkeit und offensichtliche Unvernünftigkeit des BVerfG-Urteils wird beispielhaft deutlich an den Kriterien und Voraussetzungen für "Gegenleistung" und "Entgelt":

 

In seiner 2. Rundfunk-Entscheidung vom 27.07.1971, 2 BvF 1/68, Rz. 39 und 41, hat das BVerfG erklärt, dass die an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zu zahlende Abgabe (damals "Rundfunk-Gebühr", seit 2013 „Rundfunk-Beitrag“) "nicht Gegenleistung für eine Leistung" ist und auch "nicht als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches" betrachtet werden kann.

 

Was früher keine Gegenleistung und kein Entgelt war, kann nicht plötzlich zur Gegenleistung mutieren, denn an den Kriterien hat sich nichts geändert. Ein "Beitrag" erfordert unbedingt eine "Gegenleistung", damit überhaupt ein "Beitrag" im abgabenrechtlichen Sinne vorliegt. Da das BVerfG einerseits eine "Gegenleistung" verneint, andererseits jedoch eine "Gegenleistung" bejaht, ist das Urteil willkürlich.

 

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich anscheinend auch über den EuGH hinweg, wenn es nun plötzlich eine "Gegenleistung" bejaht, denn der EuGH erklärt im Urteil in der Rechtssache C-337/06 (Rz. 44 und 45) zur damaligen deutschen Rundfunkgebühr ganz eindeutig, dass keine "Gegenleistung" i.S.d. Rechtsprechung des Gerichtshofs vorliegt, da "weder die Gebührenpflicht noch die Gebührenhöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verbrauchern" sind. Dies trifft auch auf den "Rundfunkbeitrag" zu.

 

 

4) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen

 

Zwei markante Aussagen während der Verhandlung vor dem BVerfG am 16.05.2018

(Protokoll zur mündlichen Verhandlung am BVerfG vom 16. Mai 2018)

 

Prof. Dr. Thiess Büttner:

Durch die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag, obwohl es an einem konkreten Gegenleistungsverhältnis fehle, würde das Verhältnis zwischen Bürger und Staat verändert. Die wohnungsabhängige und damit nutzungsunabhängige Beitragspflicht nehme dem Bürger die Abmeldeoption. Zudem bestünde durch die Meldedatenabgleiche eine Vollerfassung der Bürger. Für einen Beitrag sei es maßgeblich, dass man durch sein Verhalten (z.B. Verzicht auf einen Vorteil) auch der Beitragspflicht entgehen könne. Dadurch, dass der Rundfunkbeitrag unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsinteresse erhoben würde, sei jedoch diese Grenze überschritten. 

 

Prof. Dr. Christian Waldhoff:

Ein Sondervorteil erfordert per Definition eine Abgrenzbarkeit. Kann die Zahl der Beitragspflichtigen nicht mehr von der Allgemeinheit abgrenzbar sein, kann es sich bei der Abgabe auch nicht mehr um einen Beitrag handeln, da der Vorteil damit jedem unterstellt wird und kein speziell abzugeltender Sondervorteil mehr ist. Bezüglich des Rundfunkbeitrags bestünde darum eindeutig eine Fehlfinanzierung.

 

 

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5) Weiterführende Informationen/ Links

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Pressemitteilung 04.11.2018

 

Meine persönliche Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht am 16.05.2018

 

Interview MassengeschmackTV / RA Bölck, 21.07.2018, ~14min

RA Bölck - Einschätzung zum Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 über den "Rundfunkbeitrag"

 

Pressestimmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018

- FAZ: Realitätsferner geht es nicht

- WELT: An der Wirklichkeit vorbei geurteilt

- Telemedicus: Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag (BVerfG v. 18.7.2018, 1 BvR 1675/16 u.a.)

RP ONLINE: Eine verpasste Chance

 

Fachartikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread] 

 

Berichte/ Protokolle der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.05.2018

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle

Gemeinschafts-Protokoll der Verhandlung als Forum-Beiträge

Gemeinschafts-Protokoll der Verhandlung als PDF (45 Seiten, ~450kB)

 

Gutachten über den "Rundfunkbeitrag"

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]

 

Wer sich selbst gegen den "Rundfunkbeitrag" wehren möchte, wende sich bitte an das Forum (keine Rechtsberatung):

 

"Schnelleinstieg" - Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

 

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage

 

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses im Ablauf - Beispielablauf einzuordnen ist und was ggf. getan werden könnte.