UNSERE Berechnungen, die wir mit dem DRB Berlin und weiteren Institutionen erstellt hatten, führten zu der Entscheidung beim BVerwG, die Verfahren der A- und R-Besoldung dem BVerfG vorzulegen. Das BVerfG hat jetzt zum Az.: 2 BvL 4/18 bestätigt, dass das Land Berlin zumindest im Zeitraum 2009 - 2015 die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig bemessen hat. Unter anderem wird festgestellt: „In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstandsgebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.“
Die gesamten Ausführungen des BVerfG sind eine schallende Ohrfeige für den Berliner Senat.
Unter www.Berliner-Besoldung.de sind umfangreiche Informationen und ein Rechtsanwalts- Anderkonto (s. Karteireiter: Unterstützung) für finanzielle Hilfen hinterlegt. Aufgrund der ersten Entscheidung des BVerfG ist zu erkennen, dass unser Kampf nicht nur sinnvoll sondern dringend erforderlich ist, um Gerechtigkeit herzustellen!
Sofern das BVerfG demnächst noch die A-Besoldung als verfassungswidrig zu niedrig bestätigt, hätten wir erreicht, dass das immense Unrecht im Land Berlin nachgewiesen ist. Das wird auch demnächst Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, deren Besoldungen ebenfalls beim BVerfG zur Entscheidung vorliegen.
Vorab vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe!
noch zwei kurze Hinweise:
1. die Plattform leetchi können wir nur nutzen, wie sie angeboten wird. Paypal wird (leider) NICHT mit angeboten. Da können wir nichts gegen tun, sorry... Auch haben wir keine Einflussmöglichkeiten auf die abgegebenen Nachrichten/Kommentare, da wir nur Nutzer und nicht Betreiber von leetchi sind. Auch sind wir für diese Nachrichten / Kommentare nicht verantwortlich. Sie stellen nur die Meinungen der Unterstützer dar, die auch anonym diese Zeilen hinterlassen können.
2. zu den "Spendenkonten" habe ich selbst als Organisator keinerlei Zugriffsmöglichkeit. Auch die Gelder von Leetchi gehen direkt auf das Rechtsanwalts-Anderkonto.
Uwe Weinert
Hans Federbusch
Christian Schreiber-Backhaus
Christian Laternser
Wittwer Axel
Peter Stolz
Anne Bartsch
Anonyme
Markus Fensch
Renate Zillmer
Hallo an ALLE, aufgrund der Einstellung von Leetchi auf dem deutschen Markt erfolgt die Beendigung der Sammlung und das Löschen der Seite. Bei ALLEN Beteiligten bedanke ich mich herzlich für die Unterstützung, die ausschlaggebend war, unseren Kampf bis zum BVerfG fortzuführen. Auch wenn dieser Kampf für Gerechtigkeit noch nicht beendet ist, müssen wir diese Seite schließen. Voraussichtlich im Herbst/Winter 2021 wird wohl das BVerfG auch zur A-Besoldung einen Beschluss veröffentlichen. Hoffen wir, dass er noch präziser sein wird, als der Beschluss zur R-Besoldung, um den derzeit verantwortlichen Politikern, die noch immer nicht verfassungsgemäß agieren, ihre Verfehlungen aufzuzeigen.Uns ALLEN alles Gute, André Grashof
P.S: der gesamte Erlös der Spendensammlung floss auf das Notaranderkonto unseres Rechtsanwaltes Herrn Merkle und wurde/wird für den Kampf für eine gerechte Besoldung verwandt.
Hallo an Alle,
hier mal nur ein kurzes Update, da ich schon lange nichts mehr in den Neuigkeiten geschrieben hatte. Gemeinsam mit unserer Hilfe hatte unser Rechtsanwalt für den klagenden Feuerwehrmann (dessen Klage ja nun auch dem BVerfG vorliegt) einen Nachtrag gefertigt und an das BVerfG gesandt. In diesem Nachtrag befinden sich fast alle meiner Berechnungen, Vergleiche und Statistiken. Diese übersandten wir mit der Bitte um Berücksichtigung schon bei der Richterbesoldungsentscheidung im Land Berlin, die gemäß des BVerfG noch in diesem Jahr und als erstes verhandelt werden soll. Im Anschluss wird dann auch über die A-Besoldung entschieden - wie es auch damals im Land Sachsen war. Es war aber DRINGEND erforderlich, den Richtern am BVerfG noch einmal vor Augen zu führen, wie dramatisch die Lage im Land Berlin ist, beginnend bei A 4 und dass sich diese verfassungswidrige Situation tatsächlich bis in die Richterbesoldung hinein erstreckt, BEVOR sie eine Entscheidung zur Richterbesoldung treffen. Wir können nur hoffen, dass all unsere Daten wirklich berücksichtigt werden!!! Uns ALLEN alles Gute, beste Grüße, André