Lieber Leser, Freunde und Interessierte,
seit Dezember 2004 berichtet die Kiez und Kneipe monatlich aus dem Kiez. Da bleibt es nicht aus, dass unsere Berichterstattung auch mal auf weniger positive Resonanz stößt. Im März 2017 wurden wir nun das erste Mal in einen Rechtsstreit verwickelt, nachdem wir über Methadonpatienten am U-Bahnhof Gneisenaustraße berichtet hatten.
Im Frühjahr 2017 sah sich eine Anwohnerin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und versuchte zunächst per Abmahnung und dann per einstweiliger Verfügung, uns zur Rücknahme und Vernichtung der kompletten Auflage der März-Ausgabe zu zwingen. Die einstweilige Verfügung wurde in diesem Punkt abgeschmettert. Auch an unserer Berichterstattung hatte das Gericht nichts auszusetzen. Freiwillig haben wir uns zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung in der April-Ausgabe bereiterklärt. Wir brachten sie, obwohl wir erhebliche Zweifel daran hatten, dass sie den engen Formvorgaben des Landespressegesetzes entspricht.
Sieg auf ganzer Linie, könnte man meinen. Tatsächlich hat das Landgericht aber die Gerichts- und Anwaltskosten aufgeteilt. An uns bleiben demnach noch zwei Fünftel hängen, weil wir in der Onlineausgabe auf einen Tagesspiegel-Artikel verlinkt hatten, den das Gericht für rechtswidrig hielt. Zusammen mit den Kosten für die Abmahnung, die nur zum Teil angerechnet werden, sind wir damit schon im vierstelligen Bereich. Durch Eure Unterstützung – teils hier auf leetchi, teils »offline« – konnten wir zum Glück einen Großteil der bisherigen Kosten bestreiten.
Nachdem der Tagesspiegel besagten Artikel entfernt und selbst eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hatte, waren wir davon ausgegangen, dass die Sache damit erledigt ist – zumal wir ja gar nicht mehr die Möglichkeit gehabt hätten, erneut auf den Tagesspiegel-Artikel zu verlinken.
Trotzdem forderte uns die Gegenseite zur Abgabe einer sogenannten »Abschlusserklärung« und der Zahlung der dafür anfallenden gegnerischen Anwaltskosten auf. Ähnlich wie die Kosten einer Abmahnung sind diese erstattungsfähig, wenn die Erklärung im mutmaßlichen Interesse des Beklagten ist. Da wir wegen der nicht vorhandenen Wiederholungsgefahr aber keinen kostspieligen Prozess vor dem Landgericht befürchten mussten, verweigerten wir die Zahlung.
Leider überzeugte unsere Argumentation die Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg nicht, so dass wir jetzt, rund ein Jahr später, noch einmal insgesamt rund 1.000 Euro an Gericht und Gegenseite zahlen müssen. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Ihr uns noch einmal unter die Arme greift.
Für ein Blatt, das seit über dreizehn Jahren vom ehrenamtlichen Engagement lebt und sich mehr oder weniger am Existenzminimum entlanghangelt, ist das eine Menge Geld. Deshalb haben wir uns in diesem Fall entschieden, einen für uns ungewöhnlichen Weg zu gehen und Euch, liebe Leser und Freunde, um Unterstützung zu bitten.
Bitte helft uns mit einer kleineren oder auch gerne größeren Spende!
Wenn Ihr nicht online spenden wollt, uns aber trotzdem unterstützen wollt, dann schreibt uns an, und wir finden einen anderen Weg (bar, Überweisung …). Wenn Ihr ein Geschäft oder sonstiges Gewerbe im Kiez betreibt, könnt Ihr uns auch mit einer Anzeigenschaltung helfen (mehr Infos hier). Bitte beachtet, dass wir leider keine Spendenquittungen oder dergleichen ausstellen können, da wir (zumindest »auf dem Papier«) kein gemeinnütziger Verein sind.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!
Mel Rose
Michaela Barth
Renate Walker
Elisabeth Denis
Düzgün Gönül
Albrecht Roller
Richard Beer
Sebastian Berweck
Hans Praefke
Charlotte Gassert