Am 26. Juli 2018 habe ich beim Bundesjustizministerium (BMJV) eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzt gestellt. Mit der Anfrage wollte ich vom BMVJ sämtliche Korrespondenz (nebst Anlagen) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zwischen dem BMJV und der Bundesrechtsanwaltskammer seit dem 01.02.2018. Zwischenzeitlich hat mir das BMJV geantwortet und sieht das Erfordnis eine Gebühr zwischen 30 und 250€ (voraussichtlich 60€) zu erheben, um die Anfrage zu beantworten. Da die Information nicht nur in meinen Interesse ist, möchte ich anderen die Gelegenheit geben sich ebenfalls an den Gebühren zu beteiligen. Sofern die Gebühr geringer ausfällt, als der benötigte Betrag, werde ich den Rest an die Organisation "Frag den Staat" spenden.
Der Stand der Anfrage und die Gebühreninformation lässt sich unter https://fragdenstaat.de/a/32340 einsehen.
Ich danke allen, die sich an den Gebühren beteiligen!
Die Anfrage wurde zwischenzeitlich beantwortet. Die Kosten beliefen sich auf 30€. Aus dem Spendentopf wurden davon 15€ verwendet. Der Rest (35€) wurde an Frag den Staat gespendet.